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Homeoffice – Tipps und Tricks für den Arbeitsalltag.

Jan 31, 2021 | Allgemein

Seit März 2020 ist Homeoffice ein fixer Bestandteil unseres beruflichen Alltags. Welche Möglichkeiten werden uns aufgrund der momentanen Situation geboten.

Noch vor mehr als einem Jahr war es eine Ausnahmeerscheinung, das Homeoffice. Aufgrund der Corona- Pandemie wurde es für viele zur Normalität. Für eine Vielzahl an Angestellten bedeutete das, vom top ausgestatteten und ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatz im Büro auf einen improvisierten Arbeitsplatz in die Küche in Form eines Esstisches zu wechseln. Auch wenn die Büros nach dem Lockdown wieder langsam ihre Pforten öffnen, so haben sich die Sozialpartner, Industriellenvereinigung und die österreichische Bundesregierung in Form der Sozialpartnervereinbarung zu den Regelungen des Homeoffice geeinigt.

Arbeitsplatzergonomie

Man sollte versuchen, den Arbeitsplatz ergonomisch möglichst so einzurichten, wie im Büro. Hier geht es darum, optimale Verhältnisse zu schaffen. Da unser Körper bewegt und entlastet werden will, ist es sinnvoll, auch im Stehen zu arbeiten. Studien zeigen, dass zu vieles Sitzen vermehrt zu Herz- Kreislauferkrankungen führt. Moderates Arbeiten im Stehen ist also eine gesunde Alternative und bietet noch andere Vorteile und Vorzüge. Wir kurbeln unseren Kreislauf an, entlasten unseren Rücken und Nacken und steigern sogar unsere Denkleistung. Wer regelmäßig im Stehen arbeitet oder lernt, verbessert auch seine kognitiven Fähigkeiten. Experimente bei Studenten zeigten auch eine verbesserte Hirnaktivität. Aufgrund der vermehrten Muskelaktivität beim Stehen werden auch mehr Kalorien verbrennt.

Laut Experten ist ein Laptop als Dauerarbeitsplatz aus ergonomischer Sicht nicht geeignet und daher nicht zulässig. Wenn kein Stand PC vorhanden ist, sollte dem Arbeitnehmer eine externe Tastatur, Maus und, wenn möglich, ein ausreichend großer externer Bildschirm zur Verfügung gestellt werden.
Nur so können Aspekte wie gerades Sitzen, aufrechtes Stehen oder der richtige Abstand zum Bildschirm umgesetzt werden und umso eher lassen sich Augenprobleme, Kopfschmerzen und langfristig Haltungsschäden vermeiden. Da die optimalen Arbeitsbedingungen zu schaffen für viele eine Herausforderung darstellt, ist es möglich, sich von einem Arbeitsmediziner dahingehend unterstützen zu lassen.

Die Sozialpartnervereinbarung sieht hier vor, dass belegmäßig nachgewiesene Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar für den in der eigenen Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bis zu 300 Euro pro Jahr als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Diese Regelung soll auch schon zum Teil für das Jahr 2020 gelten.

Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen auch nach der Corona- Pandemie verstärkt in Richtung Homeoffice tendieren. Daher muss sichergestellt sein, dass ergonomisches Arbeiten zu Hause vom Arbeitgeber bestmöglich unterstützt, und die dafür notwendige technische Ausrüstung zur Verfügung gestellt wird.

Strukturierung des Arbeitstages

Experten raten, den Arbeitstag ähnlich wie im Büro zu strukturieren. Das gilt selbstverständlich auch für die Pausen. Nach 50 Minuten vor dem PC sollte man 10 Minuten Pause einplanen, um besonders die Augen zu entlasten. Die Bildschirmpause sollte man für Ausgleichsübungen nutzen. Eine größere Pause sollte nach spätestens sechs Stunden vor dem Bildschirm erfolgen.

Extrem wichtig ist es, die Freizeit von der Arbeitszeit strikt zu trennen. Verschwimmen diese Bereiche, kann dies langfristig zu einer unregulierten Dauererreichbarkeit führen. Mit dem Schaffen klarer Strukturen und dem Festlegen fixer Arbeitszeiten kann man dem entgegensteuern.

Einerseits kann durch die Tätigkeit im Homeoffice, sofern keine Kinder zu betreuen sind, konzentrierter gearbeitet werden, weil keine Kollegen „stören“. Andererseits leiden die sozialen Kontakte darunter, was viele psychisch belastet. Hier ist man gut beraten, mindestens zwei bis drei Bürotage einzuplanen, um persönliche Kontakte zu pflegen. Auch hier haben Studien gezeigt, dass soziale Beziehungen durch permanentes Homeoffice schlechter werden und die Menschen mehr Erschöpfungserscheinungen zeigen.

Die Sozialpartnervereinbarung sieht hier vor, dass es möglich ist, auf freiwilliger Basis einen Teil oder die ganze Arbeitszeit im Homeoffice abzuleisten. Diese Vereinbarung ist schriftlich abzuschließen und kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat widerrufen werden. Auch im Homeoffice gelten sämtliche Bestimmungen des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes sowie des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes.

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